„Keine Verschwörung von Staaten“ – eine Analyse

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„Keine Verschwörung von Staaten“ sieht Herr Müller vom Deutschlandfunk nach seinem Interview mit Patrick Sensburg.

Die zahlreichen Interviews des UN-Sonderberichterstatters für Folter Nils Melzer sowie die Pressekonferenz von Günther Wallraff, Sevim Dagdelen, Sigmar Gabriel und Gerhart Baum vom 06.02.2020 haben nach 10 Jahren endlich dafür gesorgt, dass erstmals die brisanten Fakten des Falls Assange etwas mehr Öffentlichkeit erfahren haben.

Kein Grund für Herrn Müller (Deutschlandfunk), per Interview mit Patrick Sensburg längst wiederlegte Behauptungen und Falschdarstellungen wieder hervorzukramen. Es wird deutlich, dass sich weder Herr Müller noch Herr Sensburg intensiv mit den Aussagen Melzers sowie mit dem Fall Assange befasst haben. Eine Analyse.

gnuckx/Flickr (CC0 1.0) (bearbeitet)

Inhalt

Vorwort

Leider werden hier wieder die gleichen z. T. haltlosen Beschuldigungen hervorgekramt, die schon seit Jahren durch die Medien geistern. Es hätte gereicht, zwei drei wesentliche Quellen zu berücksichtigen, dann wäre das DLF-Interview möglicherweise gar nicht entstanden oder nicht veröffentlicht worden:

  1. Caitlin Johnstone hat in mühevoller Kleinarbeit so ziemlich alle Vorwürfe gegenüber Julian Assange aufgelistet und in einer Art FAQ widerlegt (s. https://caitlinjohnstone.com/2019/04/20/debunking-all-the-assange-smears/).
  2. Besonders das Interview von Nils Melzer in der „Rebublik“ enthält in äußerst kompakter Form einen Großteil der wesentlichen Ungereimtheiten, die sich nur mit massivem Druck der USA auf die anderen involvierten Staaten erklären lassen. Das Beweisstück dafür, dass zumindest Großbritannien Schweden gebeten hat, das Verfahren noch nicht einzustellen, ist direkt in diesem Artikel aufgelistet („Don’t you dare get cold feet!!“. „Kriegt jetzt bloß keine kalten Füße!!“ [Übersetzung H. W.]).
  3. Die ABC-Reportage „Sex, lies and Julian Assange“ (auf Deutsch bei N24) erschien bereits im Juli 2012 (!). Schon zu diesem frühen Zeitpunkt werden viele unerklärliche Verhaltensweisen der Behörden aufgezeigt. Eine Staatsanwältin weist den Vorwurf der Vergewaltigung sofort zurück und lässt nur noch den der sexuellen Nötigung bestehen. Eine Zusammenfassung sowie die Links zur N24-Reportage finden sich hier in meinem Blog.

Der Titel

Es ist auffällig, dass der DLF als Titel „Keine Verschwörung von Staaten“ wählt. Die Anführungszeichen werden leicht übersehen, sodass nicht so aufmerksame Leser diese Aussage als Fakt missinterpretieren könnten. Bei der Wahl dieses Titels drängt sich der Verdacht auf, dass die Glaubwürdigkeit von Nils Melzer angekratzt werden soll. Dies gilt insbesondere, da im Interview später deutlich wird, auf welch schwacher Basis diese Aussage Sensburgs beruht.

Behauptung 1: Whistleblower Julian Assange begeht Geheimnisverrat

Schon in der Einleitung des Artikels wird sofort offensichtlich, dass Herr Müller und Herr Sensburg scheinbar nicht wissen, was ein Whistleblower ist oder ihnen ist nicht bekannt, dass Asssange nie Dokumente selbst beschafft hat:

Whistleblower Julian Assange habe Geheimnisverrat begangen und dies sei nicht nur in den USA eine Straftat, sagte der CDU-Politiker Patrick Sensburg im Dlf.

Julian Assange ist eben gerade kein Whistleblower. Er selbst hat keinerlei Geheiminformationen entwendet (was ihn zu einem Whistleblower gemacht hätte), sondern solche nur – wie ein Journalist oder Verleger – veröffentlicht.

Müller und Sensburg folgen damit dem US-Narrativ, dass Assange kein Journalist sei (obwohl US-Geheimdienste in ihren internen Papieren Assange selbst als Journalisten bezeichnen). Dies ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt mit dem die US-Anklage steht und fällt.

„Selbstverständlich kann die Wahrheit strafbar sein, wenn sie in eingestuften Dokumenten steht. Wenn Sie Geheimnisse veröffentlichen, die Sie nicht veröffentlichen dürfen, teilweise sogar selbst bis als Journalist, dann kann das ein Problem werden.“

Patrick Sensburg

Ist die Veröffentlichung von Geheimnissen durch Journalisten strafbar? Sicherlich nicht oder nur innerhalb sehr enger Grenzen.

Tatsächlich hatte auch die frühere australische Premierministerin Julia Gillard das Vorgehen Assanges als „illegal“ bezeichnet. Eine Aussage, die sie später zurückziehen musste.

Behauptung 2: Assange entzieht sich der schwedischen Justiz

„[Er] betonte, dass sich Assange dem rechtsstaatlichen Verfahren in Schweden entzogen habe.“

„Übrigens Assange war sogar bereit, in der ecuadorianischen Botschaft auszusagen. Die Botschaft hat das damals untersagt.“

Patrick Sensburg

Auch diese Behauptungen zeugen von Unwissen, denn im November 2016 hat schließlich eine dreitägige Vernehmung in der ecuadorianischen Botschaft stattgefunden.

In der o. g. N24-Reportage wird auch deutlich, dass Assange nicht vor der schwedischen Justiz flüchtet, sondern vor der möglichen Auslieferung an die USA (s. auch Caitlin Jonstone Punkt 3 “He was hiding from rape charges in the embassy.”).

Noch 2010 wäre die Möglichkeit dagewesen, Assange zu befragen oder zu inhaftieren.

Am 30.08.2010 sagte Assange bei der schwedischen Polizei aus. Die schwedische Staatsanwaltschaft gewährt ihm jedoch am 15.09.2010 die Ausreise nach London. Dort erfährt er, dass eine geheime Grand Jury in Virginia/USA seit 2008 gegen ihn und Wikileaks ermittelt. Dies veranlasst ihn, in die ecuadorianische Botschaft zu fliehen.

Nils Melzer zufolge ist es gang und gäbe, eine Nicht-Auslieferung – wie auch von Amnesty International gefordert – zu vereinbaren, um das eigene juristische Verfahren zu ermöglichen.

Dass Schweden sich darauf nicht einließ, ist ein Zeichen dafür, dass es hier nie um die Wahrheitsfindung ging.

Behauptung 3: Sehr konkrete Vorwürfe

„… da teile ich auch nicht, was Nils Melzer sagt und sich ausschließlich auf eine SMS einer Frau stützt. „

„Es geht um sehr konkrete Vorwürfe. Es geht darum, was an den beiden Abenden passiert ist. Die beiden Frauen haben hinterher sich dann erst kennengelernt und haben gesagt, mir ist das Gleiche passiert.“

Patrick Sensburg

Nils Melzer stützt sich nicht nur auf eine „SMS“.

Ein Sexualdelikt sollte nie leichtfertiger Weise abgetan werden und eine Reportage ersetzt kein Gerichtsverfahren. Allerdings lässt die hier zusammengefasste Reportage erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Verfahrens aufkommen.

Im Folgenden seien nur ein paar Punkte genannt:

  • Die zwei Frauen A. A. und S. W. gehen zur Polizei, um herauszufinden, ob sie Assange notfalls zu einem Test auf Geschlechtskrankheiten zwingen können
  • Beide Frauen haben keine Anzeige erstattet. Im Gegenteil: S. W. bricht die Aussage ab und unterschreibt sie nicht, als sie erfährt, dass die Polizei Assange wegen Vergewaltigung festnehmen will. Sie schreibt, dass sie „keine Anklage gegen Julian Assange erhebt, aber die Polizei ihn in den Griff bekommen will“. Sie sei „von der Polizei und anderen um sie herum überrollt worden.“
  • A. A. ließ Assange nach dem fraglichen Abend noch sechs Tage lang bei sich wohnen, feierte Partys mit ihm, organisierte ein Krebsessen für ihn und schrieb per Twitter: „Sitzen um 2 Uhr morgens draußen und frieren fast gar nicht mit den coolsten und klügsten Leuten. Es ist super!“
  • Das angeblich zerrissene Kondom wies weder DNA-Spuren von A. A. noch von Julian Assange auf

Am 25.08.2010 wurde die Akte von Oberstaatsanwältin Eva Finne sogar zunächst geschlossen, da die vorgelegten Beweise „keinerlei Verbrechen enthüllen“.

Am 29.08.2010 wurde die Ermittlung von Staatsanwältin Marianne Ny plötztich wieder aufgenommen und zwar, wie wir jetzt wissen, nachdem die Polizei die Aussagen der Frauen umgeschrieben hatte.

Das Bezirksgericht Stockholm stellt danach immer wieder auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ab, welches es hier nicht gewahrt sieht und welches „nun zu Gunsten Julian Assanges gewichtet werden muss“ [Übersetzung H. W.].

Behauptung 4: Keine Verschwörung von Staaten

„Wenn Staatsanwaltschaften, Geheimdienste zusammenarbeiten, weil Staaten sich absprechen, dann hätten wir keinen Rechtsstaat, was ich in Schweden eindeutig sage. Und das kann ich nicht glauben, dass hier Beweise konstruiert werden, dass die unabhängige Justiz in eine Richtung gedrückt wird. Schweden hat eine unabhängige Justiz.“

Patrick Sensburg

Herr Sensburg glaubt also nur, dass es sich nicht um eine Verschwörung handelt. Diese These quasi als Fakt in die Überschrift des Artikels aufzunehmen, ist doch ziemlich gewagt.

Die Begründung folgt einem schwarz-weiß-Schema derart, dass es in Rechtsstaaten generell keine Verschwörung mit anderen Staaten geben kann. Oder umgekehrt, dass Schweden kein Rechtsstaat mehr ist, sofern es noch mehr Beweise für Melzers Anschuldigungen geben sollte. Diese Begründung schließt im Prinzip auch eine regelmäßige Überprüfung der Gewaltenteilung aus, weil ein einmal installierter Rechtsstaat – so scheint es – von sich aus funktioniert.

An dieser Stelle verpasst es Herr Müller, kritisch nachzuhaken, denn es gibt vielerlei Belege und/oder Indizien, dass Absprachen zwischen den Ländern stattgefunden haben.

Beispiele

Schweden wollte das Verfahren bereits 2013 (!) einstellen, wird jedoch vom CPS (Crown Prosecution Service) gebeten, dies nicht zu tun. Der CPS-Anwalt schreibt Ny:

„Please do not think this case is being dealt with as just another extradition.“

„Denken Sie bitte nicht, dieser Fall würde wie jede andere Auslieferung behandelt.“

Anwalt des Crown Prosecution Service [Übersetzung: H. W.]

Die Staatsanwältin Marianne Ny löschte eine E-Mail vom FBI und behauptete, dass diese nicht wiederhergestellt werden könnte (das erinnert uns irgendwie an Frau von der Leyen).

Sie stellt das Verfahren im Mai 2017 genau an dem Tag ein, an dem sie dem Bezirksgericht in Stockholm den Hergang sowie die vielen Ungereimtheiten des Falles genauer erläutern sollte.

Exkurs: US-Geheimdienste dürfen mehr

Auch Amerika sei ein Rechtsstaat, aber amerikanischen Geheimdiensten, die mehr als Nachrichtendienste dürften, traue er viel zu im verdeckten Bereich, sagte der CDU-Politiker Patrick Sensburg im Dlf.

Diese Aussage hat zwar wenig mit dem Fall Assange zu tun, dennoch irritierte sie mich. Auf welcher Grundlage dürfen Geheimdienste mehr als Nachrichtendienste? Internationales Recht dürfte das nicht sein, denn verdeckte Kriegsführung (z. B. Regierungsstürze, Bewaffnung, Finanzierung und Ausbildung von Terroristen) wiederspricht direkt dem UN-Gewaltverbot, wie Daniele Ganser unermüdlich wiederholt (z. B. hier).

Resümee

Nachdem die Medien es 10 Jahre lang versäumt haben, im Fall Assange ordentlich zu recherchieren, wäre es jetzt an der Zeit gewesen, die Aussagen Melzers ggf. einer Prüfung zu unterziehen, obwohl viele Beweise für seine Sichtweise ja bereits auf dem Tisch liegen.

Stattdessen präsentiert der Deutschlandfunk jemanden, der „nicht glauben“ kann, „dass hier Beweise konstruiert werden“ und der sich offenbar im Fall Assange nicht besonders gut auskennt. Es ist sonst schwer zu erklären, warum Herr Sensburg die typischen Stereotype verwendet, die in den letzten Jahren immer wieder fälschlicherweise durch die Medien gingen.

Aus meiner Sicht schwache Fragen und noch schlechtere Antworten.

Ein Kommentar

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